Neuigkeiten von b² Consulting GmbH
Denken wir an den Juni 2021 zurück, denken viele an die verheerende Zeit der Unwetter in Österreich. Mehrere Superzellen zogen über das Land und sorgten für Verwüstungen durch Hagel und Sturmböen über 70 km/h, sowie Überflutungen durch Rekordmengen an Regen in wenigen Stunden.
Und auch der Rest Europas blieb danach von Naturkatastrophen nicht verschont: Während in Deutschland gegen schwere Überschwemmungen gekämpft wurde, führte im Sommer extreme Hitze zu Waldbränden in Griechenland und Italien.
Als Folge der Klimakrise werden wir uns zukünftig auf extreme Wetterereignisse einstellen müssen. Dazu gehört auch, sich wirksam gegen solche Gefahren und Folgeschäden abzusichern.
In den meisten Eigenheim- oder Gebäudeversicherungen sind Schäden durch Sturm (ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h), Hagel, Regen, Schmelzwasser, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag oder Erdrutsch bereits in der Basisdeckung enthalten.
Nicht immer mitversichert oder nur bis zu einer gewissen Summe sind Naturkatastrophen. Darunter verstehen Versicherungsunternehmen außergewöhnliche Ereignisse, wie zum Beispiel:
Naturkatastrophen können im Rahmen einer Elementarversicherung (Feuer, Sturm, …) mit dem Baustein „Katastrophenschutz“ abgesichert werden.
Neben standardmäßigen Grunddeckungen gibt es einige Punkte, die in verschiedenen Polizzen unterschiedlich gehandhabt werden. Besonders in älteren Verträgen können Deckungen teilweise nicht gegeben oder zu niedrige Versicherungssummen vereinbart sein.
Achten Sie hinsichtlich Elementarschäden und Naturkatastrophen zum Beispiel auf diese Punkte:
⇒ Optische Schäden am Gebäude: Rein optische Schäden, die nicht den Weiterbestand der Gebäudesubstanz gefährden, sind oft nicht automatisch abgedeckt – besonders in Bezug auf Hagelschäden ist das interessant.
⇒ Rückstau: Schäden, die entstehen, wenn nach Starkregen oder Überschwemmung das Wasser durch Leitungen ins Haus gelangt – „rückgestaut“ wird.
⇒ Mure oder Erdrutsch: Erdrutsch ist in einigen Eigenheim- bzw. Haushaltsversicherungen inkludiert. Versicherungsschutz bei Schäden durch Muren ist oft ausgenommen.
⇒ Höchstgrenzen bei Deckungssumme: Schäden durch Naturkatastrophen sind üblicherweise mit bestimmten Summen „gedeckelt“. Diese Sublimits liegen unter der Versicherungssumme für Schäden, die nicht auf Katastrophen zurückzuführen sind. Je nach Anbieter sind die Sublimits unterschiedlich hoch. Sollte die Absicherung nicht ausreichend sein, kann eventuell ein anderer Versicherungsanbieter in Frage kommen.
Ob für Ihren Wohnort ein besonderes Risiko hinsichtlich Naturkatastrophen besteht, können Sie auf der Webseite von HORA ganz einfach selbst herausfinden.
Nicht nur in Bezug auf Naturkatastrophen, sondern generell ist es wichtig darauf zu achten, dass die Versicherungssummen in der Eigenheim-, Gebäude- und Haushaltsversicherung ausreichend hoch gewählt werden. Im optimalen Fall sollen diese Versicherungen die Schäden mit einer möglichst hohen Summe abdecken. Aufräumarbeiten, Instandsetzung, Trockenlegung, Dach erneuern – Katastrophenschäden sind mit kostspieligen Reparaturarbeiten verbunden und sollten dementsprechend versichert sein. Gerade im Zusammenhang mit den massiv gestiegenen Baukosten in letzter Zeit sollte man die Versicherungssumme im Auge haben.
Gesamtklimatische Veränderungen werden in Zukunft vermehrt Überschwemmungen, Hochwasser, Gewitterstürme und ähnliche Phänomene zur Folge haben. Dies bedeutet immer häufiger die Gefahr, dass es zu Zerstörungen am oder rund ums Haus kommen kann. Damit es im Schadensfall keine bösen Überraschungen gibt, ist es wichtig eine Lehre aus den vergangenen Katastrophen zu ziehen und den besten Schutz für Ihre vier Wände zu garantieren.
Wir informieren Sie gerne detailliert über Leistungen und Ausschlüsse, erstellen eine Risikoanalyse und finden die optimale Absicherung für Ihr Eigenheim. Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!
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